Treuenfels-Spielregeln

Grundlagen der Zusammenarbeit für Bewerber

Die Einschreibung im bundesweiten Treuenfels-Bewerberpool und die Vermittlung über unsere Gruppe ist für Sie kostenlos. Unsere Leistungen werden vom Kunden honoriert. Um unsere Dienstleistungen allen nutzbringend anbieten zu können, ist es erforderlich, dass Sie folgende Spielregeln befolgen:

  • Wir arbeiten an mehreren Standorten im Bundesgebiet. Bitte halten Sie Kontakt zu dem Sie betreuenden Standort. Es ist möglich, dass Sie ein Jobangebot von einem anderen Standort erhalten. In diesem Fall arbeiten Sie auftragsbezogen mit diesem zusammen.
  • Wir laden Sie zu einem persönlichen Gespräch oft in Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag ein. Wir verstehen uns dabei als Ihr Partner, der Ihre Potenziale erkennt, Ihre beruflichen Wünsche identifiziert und Ihnen eine Einschätzung der Marktchancen gibt. Dazu benötigen wir von Ihnen vollständige und wahrheitsgetreue Informationen.
  • Wir können Sie nur an Unternehmen weiterempfehlen, bei denen Sie sich nicht schon selbst beworben haben. Soweit es sich bei unseren Offerten, um eine Ihnen aus eigenen Bewerbungsaktivitäten bekannte Stellenbeschreibung handelt, informieren Sie uns bitte.
  • Solange Sie Ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleibt diese bei uns aktiv. Sollten sich wichtige Änderungen ergeben, z. B. hinsichtlich der Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder neue berufliche Stationen sowie zusätzlich erworbenen Qualifikationen, halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.
  • Bei temporärer Vermittlung in Projekteinsätze/Interim Management ist Ihr Vertragspartner grundsätzlich Treuenfels – ganz gleich, ob Sie selbstständig tätig oder bei uns angestellt sind. Die Kommunikation mit dem Kunden und Verhandlungen des Honorars laufen grundsätzlich über uns.
  • Bei Vermittlung in die Festanstellung zahlt unser Kunde ein zuvor festgelegtes und angemessenes Vermittlungshonorar. Sie, als unser Kandidat, verpflichten sich, uns über die Einleitung eines Vertragsverhältnisses mit unserem Kunden sowie über die Höhe des vereinbarten Jahreseinkommens als Berechnungsgrundlage für das Honorar zu informieren.
  • Direkte Vereinbarungen mit Unternehmen an die wir Sie weiterempfehlen, bedürfen bis 12 Monate nach Zusendung der Bewerbungsunterlagen an unseren Kunden bzw. nach Einsatzende der Zustimmung von Treuenfels.
  • Jegliche unternehmens-, bzw. projektbezogenen Informationen, die Sie von uns oder unseren Kunden erhalten, sind von Ihnen streng vertraulich zu behandeln!
  • Reisekosten zum Informationsgespräch bei Treuenfels für die Aufnahme als Jobsuchender in unsere Datenbank werden grundsätzlich nicht erstattet. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden werden erstattet, soweit unser Kunde sein Einverständnis gegeben hat. Bitte klären Sie in jedem Einzelfall im Vorwege die Anreise mit uns ab. Im Fall der Erstattung rechnen Sie die Reisekosten mit dem Kundenunternehmen direkt ab. Die Zeit, die Sie für Akquisition aufwenden, kann nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Standort der Sie betreuenden Treuenfels-Niederlassung (auch bei Privatpersonen ohne deutschen Wohnsitz).